Exposé 2550
Charmante 2,5-Zimmer-Wohnung in guter Lage von Bad Bevensen!
- Objekt-Nr:2550
- Immobilienart:Wohnung
- Vermarktungsart:Kauf
- Adresse:29549 Bad Bevensen
- Region:Deutschland / Uelzen
Beschreibungen zur Immobilie
Beschreibung im Detail
In angenehmer Wohnlage Bad Bevensens gelegene Zweieinhalb-Zimmer-Eigentumswohnung mit ca. 64,43 m² Wohnfläche. Die im 1. Obergeschoss befindliche Wohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrfamilienhaus, welches ca. 1979 auf einem 666 m² großen Grundstück errichtet wurde. Die Hausgemeinschaft besteht insgesamt aus zehn Parteien. Die Wohnung hat einen durchdachten Grundriss und verfügt u.a. über eine Einbauküche, ein modernisiertes Duschbad und einen Balkon. Beheizt wird das Haus über eine zeitgemäße Ölzentralheizung. Zum Angebot gehören weiterhin ein Stellplatz und drei Kellerräume. Das monatliche Hausgeld beträgt ca. 295,-€. Sollten Sie Interesse an diesem attraktiven Angebot haben, so zögern Sie nicht und kontaktieren uns für weitere Detailauskünfte und Besichtigungstermine! Die Wohnung kann frei übergeben werden.
Details zur Provision
Alle Angaben sind mit großer Sorgfalt zusammengestellt worden, jedoch ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer zur Verfügung Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande. Die anteilige Käufercourtage in Höhe von 2,975 % auf den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluß fällig und nach gesonderter Rechnungsstellung zu zahlen.
Geldwäsche: Unser Unternehemn ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz verpflichtet, beim Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Dafür ist es nötig, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises z.B. mittels einer Kopie festhalten, wenn Sie als natürliche Person handeln. Bei einer juristischen Person ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht, nötig. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.